Strom aus dem eigenen Viertel
Sie wissen, woher Ihr Strom kommt: vom Dach der Schule, der Wohnungsgenossenschaft oder der Nachbarin.
Energy Sharing in Dresden
Postleitzahl eingeben und sehen, wie viel Solarstrom es in Ihrem Viertel gibt – und wie Sie Strom vom Nachbardach mitnutzen können.
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Je dunkler ein Gebiet, desto mehr Solarleistung ist dort installiert. Tippen Sie auf ein Gebiet für Details.
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| Platz | PLZ | Stadtbezirk/Ortschaft | Anlagen | kWp |
|---|
Neu seit 1. Juni 2026
Wer eine Solaranlage hat, darf den Strom jetzt über das öffentliche Netz mit Nachbarinnen und Nachbarn teilen – auch über die Straße hinweg, nicht nur im eigenen Haus. Die Regeln stehen in § 42c Energiewirtschaftsgesetz.
Ein Dach erzeugt Strom
z. B. bei Nachbarn, im Verein oder in einer Genossenschaft
Das öffentliche Netz transportiert ihn
kein eigenes Kabel nötig
Sie nutzen einen Anteil
zum vereinbarten Preis, Viertelstunde für Viertelstunde abgerechnet
Sie wissen, woher Ihr Strom kommt: vom Dach der Schule, der Wohnungsgenossenschaft oder der Nachbarin.
Den Preis pro Kilowattstunde legen die Beteiligten selbst fest – er kann günstiger sein als Ihr bisheriger Tarif.
Wer eine Anlage hat, kann überschüssigen Strom an Nachbarn abgeben, statt ihn nur gegen Einspeisevergütung ins Netz zu geben.
Auch wer kein eigenes Dach hat – zum Beispiel zur Miete wohnt – kann direkt Sonnenstrom aus der Nachbarschaft beziehen.
Sparrechner
Eine einfache Beispielrechnung. Die Werte sind vorausgefüllt – tragen Sie Ihre eigenen Zahlen ein, das Ergebnis passt sich sofort an.
Vereinfachte Beispielrechnung, keine Beratung. Ihr heutiger Strompreis ist brutto, der vereinbarte Preis netto; Netzentgelt, Steuern, Umlagen und Abwicklung werden netto addiert und die Umsatzsteuer (19 %) auf die Summe gerechnet – auf den vereinbarten Preis nur, wenn der Anlagenbetreiber kein Kleinunternehmer ist (einstellbar im Rechner). Nicht berücksichtigt sind z. B. Einmalkosten (etwa für den Einbau eines Smart Meters auf Wunsch), Grundpreise und Einkommensteuer. Annahme beim Anlagenbetrieb: Für den geteilten Strom entfällt die Einspeisevergütung; wie der Wechsel im Einzelfall geregelt wird, klären Sie mit Ihrem Netzbetreiber oder einer Beratungsstelle.
Rechtsstand: Oktober 2026 · Was ist neu?
Wählen Sie aus, was auf Sie zutrifft:
Mitmachen können Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Erleichterung: Betreiben Sie als Privathaushalt eine Anlage bis 30 kW – oder im Mehrfamilienhaus gemeinsam bis 100 kW –, entfallen viele Pflichten, die sonst für Stromlieferanten gelten.
Rechtsstand: Oktober 2026 · Was ist neu?
Rechtlich seit dem 1. Juni 2026 (§ 42c Energiewirtschaftsgesetz) – innerhalb des eigenen Netzgebiets, ab Juni 2028 auch mit angrenzenden Netzgebieten. In Dresden liegt fast die ganze Stadt im selben Netzgebiet. Praktisch hängt der Start davon ab, dass sich ein Dienstleister findet, der den geteilten Strom abwickelt; solche Angebote entstehen gerade.
Ja, wenn Sie die Anlage privat oder als Gemeinschaft (z. B. Verein, Genossenschaft) betreiben, alle Beteiligten im selben Netzgebiet wohnen und Smart Meter haben. Den Preis vereinbaren Sie selbst – er ersetzt für diese Strommenge die Einspeisevergütung. Ob sich das für Sie rechnet, zeigt der Sparrechner.
Für jede geteilte Kilowattstunde zahlen Sie den vereinbarten Preis plus Netzentgelt, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und die Abwicklung durch einen Dienstleister. In Dresden sind das 2026 zusammen etwa 17,4 ct/kWh netto, mit 19 % Umsatzsteuer rund 20,7 ct/kWh zusätzlich zum vereinbarten Preis. Ist der Anlagenbetreiber kein Kleinunternehmer, kommt auch auf den vereinbarten Preis Umsatzsteuer. Dazu können Kosten für den Smart Meter kommen. Deshalb lohnt es sich für Strombezieher nur bei einem niedrigen vereinbarten Preis.
| Bestandteil (Quelle) | ct/kWh netto |
|---|---|
| Netzentgelt (Arbeitspreis)SachsenNetze, „Preise für Netznutzung SLP“, gültig ab 01.01.2026, Punkt 1 (Standardlastprofilkunden ohne Leistungsmessung, Niederspannung) | 8,47 |
| Stromsteuer§ 3 StromStG (20,50 €/MWh) | 2,05 |
| KonzessionsabgabeSachsenNetze, „Preise für Netznutzung SLP“, gültig ab 01.01.2026, Punkt 3 (Gemeinden über 500.000 Einwohner) | 2,39 |
| KWKG-Umlagenetztransparenz.de, Umlagen 2026 | 0,446 |
| Aufschlag für besondere Netznutzung (§ 19 StromNEV)netztransparenz.de, Umlagen 2026 (Verbrauchergruppe A) | 1,559 |
| Offshore-Netzumlagenetztransparenz.de, Umlagen 2026 | 0,941 |
| Abwicklung durch DienstleisterAnnahme: Lieferant bzw. Direktvermarkter für Bilanzierung und Abrechnung, grob 1–2 ct/kWh | 1,50 |
| Summe netto | 17,356 |
| + 19 % Umsatzsteuer | 3,298 |
| Aufschlag brutto (ohne vereinbarten Preis) | 20,654 |
Werte für Haushaltskunden 2026, ohne Grundpreise. „Abwicklung“ ist eine Annahme, keine amtliche Zahl.
Vielleicht. Rechtlich dürfen Sie den Lieferanten für Ihren übrigen Strom frei wählen. In der Praxis läuft Energy Sharing nach einer Mitteilung der Bundesnetzagentur vom 7. Juli 2026 aber über einen Lieferanten bzw. Direktvermarkter, der den geteilten Strom bilanziert und abrechnet. Bietet Ihr bisheriger Anbieter das nicht an, kann ein Wechsel nötig sein. Bürgerenergie-Verbände kritisieren diese Auslegung; die Praxis entwickelt sich gerade.
Ein „intelligentes Messsystem“ misst Ihren Verbrauch in Viertelstunden. Nur so lässt sich feststellen, wie viel Sonnenstrom Sie genau dann genutzt haben, als die Anlage ihn erzeugt hat. Sie können den Einbau bei Ihrem Messstellenbetreiber beantragen; die Kosten dafür sind gesetzlich gedeckelt.
Dann kommt Ihr Strom wie gewohnt vom Stromanbieter. Sie haben nie zu wenig Strom – nur der Anteil vom Nachbardach ist mal größer, mal kleiner.
Für Anlagenbesitzer kann es sich lohnen: Jede geteilte Kilowattstunde bringt den vereinbarten Preis statt der Einspeisevergütung (neue Anlagen bis 10 kWp ab August 2026: 7,70 ct). Aber geteilt wird nur, was im selben Moment erzeugt und verbraucht wird. Mit nur einem Haushalt als Abnehmer ist das meist nur ein kleiner Teil des Überschusses – nach einer groben Modellrechnung mit einem Standard-Haushaltsprofil etwa ein Zehntel bei einer 10-kWp-Anlage, weil ein Haushalt tagsüber wenig Strom braucht. Mit mehreren Abnehmern steigt der Anteil.
Die besten Partner sind deshalb Abnehmer mit Verbrauch am Tag: eine Kita, ein Laden oder kleiner Betrieb, Menschen im Homeoffice oder ein Haushalt, dessen Wärmepumpe oder E-Auto tagsüber Strom zieht.
Für Strombezieher lohnt es sich nur bei einem niedrigen vereinbarten Preis, denn Netzentgelt, Abgaben, Umsatzsteuer und die Abwicklung kommen obendrauf. Ob es einen Preis gibt, bei dem beide gewinnen, zeigt der Sparrechner. Viele machen auch mit, weil sie Strom aus der Nachbarschaft nutzen wollen.
Ja. Als Strombezieher brauchen Sie kein eigenes Dach, nur einen passenden Zähler und eine Anlage in Ihrem Netzgebiet. Den Zählertausch beantragen Sie selbst beim Messstellenbetreiber.
Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung funktionieren innerhalb eines Gebäudes (oder Quartiers) ohne öffentliches Netz. Beim Energy Sharing fließt der Strom durch das öffentliche Netz – Erzeuger und Nutzer können deshalb auch weiter voneinander entfernt sein.
Unabhängig und kostenlos berät zum Beispiel die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, monatlich aktualisiert. Erfasst sind alle dort gemeldeten Solaranlagen in Betrieb – auch Balkonkraftwerke. Kleine private Anlagen erscheinen nur als Summe pro Postleitzahl, nie einzeln. Die Werte für die Stadtbezirke und Ortschaften sind aus den Postleitzahlen anteilig geschätzt. Die Werte „gerade“ sind aus der aktuellen Sonneneinstrahlung grob geschätzt, nicht gemessen. „kWp“ (Kilowatt-Peak) ist die Höchstleistung der Module unter Idealbedingungen.