Energy Sharing mit Speicher: Was erlaubt das Gesetz, und was bringt es dem Kiez?
Rechtsstand: Oktober 2026 · Was ist neu?
Kurz gesagt: Ja, auch aus einem Batteriespeicher darf beim Energy Sharing Strom an Nachbarn gehen, wenn er ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien zwischenspeichert. Ob ein Speicher dem Kiez nützt, hängt aber davon ab, für wen er arbeitet: Ein Speicher, der nur das eigene Haus versorgt, lässt eher weniger Strom für die Nachbarn übrig.
Was steht im Gesetz?
Nach § 42c Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) darf nicht nur der Betreiber einer Anlage für erneuerbare Energien Strom mit anderen Letztverbrauchern gemeinsam nutzen, sondern auch der Betreiber „einer Energiespeicheranlage, in der ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammende Elektrizität zwischengespeichert wird“. Für einen solchen Speicher gelten dieselben Voraussetzungen wie für eine Solaranlage: unter anderem dasselbe Netzgebiet, ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung und eine viertelstündliche Messung bei allen Beteiligten. Nach Nummer 7 muss auch die gespeicherte Elektrizität viertelstündlich gemessen werden. Eine Übersicht über alle Voraussetzungen finden Sie auf unserer Seite Was regelt § 42c EnWG?
Am Ende von Absatz 1 steht außerdem: Energiespeicheranlagen „müssen die in § 19 Absatz 3b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes genannten Voraussetzungen erfüllen“. § 19 Absatz 3b EEG regelt die sogenannte Abgrenzungsoption: Bei einem Speicher, der nicht ausschließlich erneuerbaren Strom aufnimmt, wird der förderfähige Anteil des eingespeisten Stroms nach einer Festlegung der Bundesnetzagentur bestimmt und nachgewiesen. Diese Festlegung heißt MiSpeL. Was das für einen bestimmten Speicher bedeutet, können wir nicht beurteilen.
Nach Absatz 5 darf der Betreiber Dritte beauftragen, unter anderem mit Dienstleistungen rund um steuerbare Verbrauchseinrichtungen oder Flexibilitätsdienstleistungen, „deren zwischengespeicherte Energie ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt“.
Was ändert MiSpeL?
Mit der Festlegung MiSpeL hat die Bundesnetzagentur geregelt, wie Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte gemischt genutzt werden können, also mit Solarstrom und Netzstrom, ohne dass die Förderung für den Solarstrom verloren geht. Laut Bundesnetzagentur gelten diese Regeln für Nutzer der Direktvermarktung, und bis zum 30. September 2027 brauchen Nutzer das Einverständnis von Netzbetreiber und Messstellenbetreiber, um die neuen Optionen zu nutzen. Eine Zusammenfassung finden Sie unter MiSpeL einfach erklärt.
Eigener Speicher oder Speicher für den Kiez?
Ein Speicher verschiebt Solarstrom vom Mittag in den Abend. Für das Energy Sharing kommt es darauf an, wessen Strom er verschiebt. Unser Kiez-Simulator rechnet das für einen Beispielkiez in Berlin durch: 50 Haushalte, 15 davon mit Solaranlage, 5 dieser Solaranlagen mit Speicher (je 8 kWh), und alle machen beim Energy Sharing mit.
- Ohne Speicher kommen 32 % des Stroms aus dem Kiez, also von den eigenen Dächern und den Nachbarn. Zwischen Nachbarn geteilt werden rund 33.600 kWh im Jahr.
- Mit eigenen Speichern steigt der Anteil auf 35 %. Die Speicher füllen sich aber mit Mittagsstrom, der sonst an Nachbarn gegangen wäre: Geteilt werden nur noch rund 31.400 kWh.
- Mit denselben Speichern für den ganzen Kiez steigt der Anteil auf 38 %. Zu den rund 33.600 kWh, die direkt geteilt werden, kommen rund 10.600 kWh, die die Speicher abends an den Kiez abgeben.
Das ist eine vereinfachte Rechnung mit Stundenwerten und typischen Lastprofilen, keine Prognose für einen echten Kiez. In dieser Rechnung bringt ein Speicher dem Kiez mehr, wenn er für alle arbeitet. Das ist heute technisch und vertraglich aufwendig. In der Kiez-Ansicht können Sie es Stunde für Stunde ansehen: Schalten Sie „Speicher für den Kiez“ ein und spielen Sie einen Tag ab.
Wie viele Speicher gibt es schon?
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind in den Städten auf unserer Karte diese Batteriespeicher in Betrieb gemeldet (Datenstand 8. Oktober 2026):
| Stadt | Speicher | Nutzbare Kapazität | Davon bis 20 kWh |
|---|---|---|---|
| Berlin | 30.707 | 272,4 MWh | 97 % |
| Hamburg | 18.318 | 164,1 MWh | 98 % |
| München | 14.303 | 150,5 MWh | 97 % |
| Köln | 13.472 | 121 MWh | 97 % |
| Dortmund | 9.880 | 87,4 MWh | 98 % |
| Leipzig | 6.875 | 82,6 MWh | 97 % |
| Stuttgart | 8.323 | 76 MWh | 96 % |
| Düsseldorf | 7.154 | 71,6 MWh | 96 % |
| Dresden | 6.481 | 69,8 MWh | 96 % |
| Frankfurt | 5.660 | 48,8 MWh | 97 % |
In jeder dieser Städte haben mindestens 96 % der Speicher eine nutzbare Kapazität von höchstens 20 kWh, also eine Größe, wie sie in Wohnhäusern üblich ist. Einige wenige große Speicher machen in manchen Städten trotzdem einen spürbaren Teil der Kapazität aus. Auf der Karte können Sie die Flächen nach Speicherkapazität färben und sehen die Zahlen je Postleitzahl.
Was heißt das für Sie?
Wenn Sie einen Speicher haben oder planen und beim Energy Sharing mitmachen möchten, klären Sie mit Ihrem Netzbetreiber und gegebenenfalls einem Dienstleister, ob und wie Ihr Speicher eingebunden werden kann. Maßgeblich sind der Wortlaut von § 42c EnWG, § 19 EEG und die Festlegungen der Bundesnetzagentur. Was Energy Sharing ohne Speicher bringt, zeigt unser Sparrechner auf der Startseite.
Rechtsstand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung.
Weitere Fragen
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext; Angaben ohne Gewähr. Quellen: die verlinkten Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de und die Bundesnetzagentur. Rechtsstand Oktober 2026.