Was ist neu?
Änderungen zu Rechtslage, Praxis und Daten – neueste zuerst. Rechtsstand der Seite: Oktober 2026. Neue Einträge können Sie über den RSS-Feed abonnieren (z. B. mit einem Feedreader); einen Newsletter gibt es bewusst nicht.
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München ist dabei – vorerst ohne PLZ-Flächen
Für München gibt es jetzt die Zahlen aus dem Marktstammdatenregister: 29.201 Solaranlagen mit zusammen 274 MWp in 75 Postleitzahlen. Weil es für München keine offenen Grenzen der Postleitzahlgebiete gibt, zeigt die Karte die Stadtbezirke und die größeren Anlagen; die Zahlen je Postleitzahl stehen in der Suche und in der Liste.
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Hamburg ist dabei
Die Sonnenkarte gibt es jetzt auch für Hamburg: 33.123 Solaranlagen mit zusammen 307 MWp aus dem Marktstammdatenregister, aufgeteilt auf 104 Postleitzahlen. Im Sparrechner stehen das Netzentgelt der Hamburger Energienetze und die übrigen Preisbestandteile mit Quellen.
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Kosten für geteilten Strom genauer aufgeschlüsselt
Der Sparrechner addiert Netzentgelt, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Abwicklung jetzt netto und rechnet die Umsatzsteuer erst auf die Summe. Netzentgelte und Konzessionsabgabe sind mit den Preisblättern 2026 von Stromnetz Berlin und RheinNetz belegt. Vorher war der Aufschlag zu hoch angesetzt, weil die Umsatzsteuer doppelt enthalten war. Neu sind die Einstellung zur Kleinunternehmerregelung des Anlagenbetreibers und eine Aufschlüsselung zum Aufklappen.
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Köln ist dabei – Zahlen jetzt aus dem Marktstammdatenregister
Die Sonnenkarte gibt es jetzt auch für Köln. Für beide Städte stammen die Zahlen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und enthalten auch Balkonkraftwerke. Die Werte für Bezirke werden aus den Postleitzahlen anteilig geschätzt.
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Einspeisevergütung für neue Anlagen sinkt
Für Solaranlagen auf Gebäuden bis 10 kWp mit Teileinspeisung, die ab dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, beträgt die Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh (vorher 7,78 ct). Quelle: Bundesnetzagentur.
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Bundesnetzagentur: Energy Sharing läuft über einen Lieferanten
Nach einer Mitteilung der Bundesnetzagentur wird der geteilte Strom über einen Lieferanten bzw. Direktvermarkter bilanziert und abgerechnet. Bietet Ihr Stromanbieter das nicht an, kann ein Wechsel nötig sein. Bürgerenergie-Verbände kritisieren diese Auslegung.
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Energy Sharing ist gesetzlich möglich
Seit dem 1. Juni 2026 dürfen Haushalte Strom aus einer gemeinsam genutzten oder benachbarten Anlage über das öffentliche Netz teilen (§ 42c EnWG) – zunächst innerhalb des eigenen Netzgebiets, ab Juni 2028 auch mit angrenzenden Netzgebieten.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext.