Energy Sharing in Frankfurt

Solarstrom mit Nachbarn teilen – wie viel Sonne hat Ihr Viertel?

Postleitzahl eingeben und sehen, wie viel Solarstrom es in Ihrem Viertel gibt – und wie Sie Strom vom Nachbardach mitnutzen können.

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Die Sonnenkarte

Je dunkler ein Gebiet, desto mehr Solarleistung ist dort installiert. Tippen Sie auf ein Gebiet für Details.

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Neu seit 1. Juni 2026

Was ist Energy Sharing? Strom vom Nachbardach

Wer eine Solaranlage hat, darf den Strom jetzt über das öffentliche Netz mit Nachbarinnen und Nachbarn teilen – auch über die Straße hinweg, nicht nur im eigenen Haus. Die Regeln stehen in § 42c Energiewirtschaftsgesetz.

Ein Dach erzeugt Strom
z. B. bei Nachbarn, im Verein oder in einer Genossenschaft

Das öffentliche Netz transportiert ihn
kein eigenes Kabel nötig

Sie nutzen einen Anteil
zum vereinbarten Preis, Viertelstunde für Viertelstunde abgerechnet

Was bringt es mir?

Strom aus dem eigenen Viertel

Sie wissen, woher Ihr Strom kommt: vom Dach der Schule, der Wohnungsgenossenschaft oder der Nachbarin.

Preis unter Nachbarn

Den Preis pro Kilowattstunde legen die Beteiligten selbst fest – er kann günstiger sein als Ihr bisheriger Tarif.

Mehr aus der eigenen Anlage

Wer eine Anlage hat, kann überschüssigen Strom an Nachbarn abgeben, statt ihn nur gegen Einspeisevergütung ins Netz zu geben.

Energiewende zum Mitmachen

Auch wer kein eigenes Dach hat – zum Beispiel zur Miete wohnt – kann direkt Sonnenstrom aus der Nachbarschaft beziehen.

Ehrlich gesagt

  • Die Ersparnis ist klein. Netzentgelte und Abgaben fallen weiter an. Finanziell profitieren vor allem Anlagenbesitzer – der Sparrechner zeigt, welcher Preis für beide fair ist.
  • Sie brauchen einen Smart Meter und einen Stromlieferanten, der Energy Sharing abwickelt – unter Umständen ist ein Wechsel nötig.
  • Das Angebot entsteht gerade erst. Seit einer Mitteilung der Bundesnetzagentur vom Juli 2026 läuft alles über Dienstleister; noch bieten es nicht alle an.

Sparrechner

Lohnt sich Energy Sharing? Was Sie sparen – in Euro

Eine einfache Beispielrechnung. Die Werte sind vorausgefüllt – tragen Sie Ihre eigenen Zahlen ein, das Ergebnis passt sich sofort an.

Rechner wird geladen …

Vereinfachte Beispielrechnung, keine Beratung. Ihr heutiger Strompreis ist brutto, der vereinbarte Preis netto; Netzentgelt, Steuern, Umlagen und Abwicklung werden netto addiert und die Umsatzsteuer (19 %) auf die Summe gerechnet – auf den vereinbarten Preis nur, wenn der Anlagenbetreiber kein Kleinunternehmer ist (einstellbar im Rechner). Nicht berücksichtigt sind z. B. Einmalkosten (etwa für den Einbau eines Smart Meters auf Wunsch), Grundpreise und Einkommensteuer. Annahme beim Anlagenbetrieb: Für den geteilten Strom entfällt die Einspeisevergütung; wie der Wechsel im Einzelfall geregelt wird, klären Sie mit Ihrem Netzbetreiber oder einer Beratungsstelle.

Energy Sharing: Was brauche ich – und was muss ich tun?

Rechtsstand: Oktober 2026 · Was ist neu?

Wählen Sie aus, was auf Sie zutrifft:

Das brauchen Sie

  • Einen Stromzähler mit Viertelstundenwerten („intelligentes Messsystem“ oder Smart Meter). Beantragen Sie ihn beim Messstellenbetreiber – das steht auf Ihrer Stromrechnung.
  • Eine Anlage in Ihrem Netzgebiet. In Frankfurt liegt fast die ganze Stadt im selben Netzgebiet; ab Juni 2028 dürfen auch angrenzende Netzgebiete mitmachen.
  • Zwei Verträge mit dem Anlagenbetreiber: einen Liefervertrag und eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung (wie viel Sie bekommen und zu welchem Preis).
  • Einen Stromlieferanten, der Energy Sharing abwickelt – er bilanziert den geteilten Strom und liefert meist auch den Rest. Unter Umständen ist dafür ein Wechsel nötig.

Mitmachen können Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.

So gehen Sie vor

  1. Anlage in der Nähe finden. Fragen Sie Nachbarn, Ihre Hausverwaltung, Ihren Viertelverein oder eine Bürgerenergie-Genossenschaft. Die Karte zeigt, wo es schon größere Anlagen gibt.
  2. Smart Meter beantragen. Je früher, desto besser – der Einbau dauert oft einige Wochen.
  3. Angebot prüfen. Der Betreiber muss Sie vorher schriftlich informieren, dass die Anlage nicht Ihren ganzen Bedarf deckt und Reststrom teurer sein kann.
  4. Verträge abschließen. Achten Sie auf Ihren Anteil am Strom, den Preis pro Kilowattstunde und die Kündigungsfristen.
  5. Stromlieferant klären. Fragen Sie Ihren Anbieter, ob er Energy Sharing abwickelt. Wenn nicht: Der Dienstleister des Anlagenbetreibers übernimmt das oft und liefert auch den Reststrom.
  6. Los geht’s. Der Dienstleister ordnet den Strom viertelstündlich zu und rechnet ab – auch die Netzentgelte.
Tipp: Wohnen alle im selben Haus? Dann ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) oft einfacher, weil der Strom das öffentliche Netz gar nicht erst verlässt.

Häufige Fragen zu Energy Sharing

Rechtsstand: Oktober 2026 · Was ist neu?

Ab wann ist Energy Sharing in Frankfurt möglich?

Rechtlich seit dem 1. Juni 2026 (§ 42c Energiewirtschaftsgesetz) – innerhalb des eigenen Netzgebiets, ab Juni 2028 auch mit angrenzenden Netzgebieten. In Frankfurt liegt fast die ganze Stadt im selben Netzgebiet. Praktisch hängt der Start davon ab, dass sich ein Dienstleister findet, der den geteilten Strom abwickelt; solche Angebote entstehen gerade.

Kann ich meinen Solarstrom an Nachbarn verkaufen?

Ja, wenn Sie die Anlage privat oder als Gemeinschaft (z. B. Verein, Genossenschaft) betreiben, alle Beteiligten im selben Netzgebiet wohnen und Smart Meter haben. Den Preis vereinbaren Sie selbst – er ersetzt für diese Strommenge die Einspeisevergütung. Ob sich das für Sie rechnet, zeigt der Sparrechner.

Was kostet Energy Sharing?

Für jede geteilte Kilowattstunde zahlen Sie den vereinbarten Preis plus Netzentgelt, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und die Abwicklung durch einen Dienstleister. In Frankfurt sind das 2026 zusammen etwa 18,1 ct/kWh netto, mit 19 % Umsatzsteuer rund 21,6 ct/kWh zusätzlich zum vereinbarten Preis. Ist der Anlagenbetreiber kein Kleinunternehmer, kommt auch auf den vereinbarten Preis Umsatzsteuer. Dazu können Kosten für den Smart Meter kommen. Deshalb lohnt es sich für Strombezieher nur bei einem niedrigen vereinbarten Preis.

Aufschlüsselung für Frankfurt
Bestandteil (Quelle)ct/kWh netto
Netzentgelt (Arbeitspreis)NRM Netzdienste Rhein-Main, Preisblatt 1 „Netznutzung“, gültig ab 01.01.2026 (Version 8.0 vom 12.12.2025), Artikel-ID 1-02-0-002; Nettopreis9,23
Stromsteuer§ 3 StromStG (20,50 €/MWh)2,05
KonzessionsabgabeHöchstbetrag nach § 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV (Gemeinden über 500.000 Einwohner); im Preisblatt der NRM ohne Zahlenwert2,39
KWKG-Umlagenetztransparenz.de, Umlagen 20260,446
Aufschlag für besondere Netznutzung (§ 19 StromNEV)netztransparenz.de, Umlagen 2026 (Verbrauchergruppe A)1,559
Offshore-Netzumlagenetztransparenz.de, Umlagen 20260,941
Abwicklung durch DienstleisterAnnahme: Lieferant bzw. Direktvermarkter für Bilanzierung und Abrechnung, grob 1–2 ct/kWh1,50
Summe netto18,116
+ 19 % Umsatzsteuer3,442
Aufschlag brutto (ohne vereinbarten Preis)21,558

Werte für Haushaltskunden 2026, ohne Grundpreise. „Abwicklung“ ist eine Annahme, keine amtliche Zahl.

Muss ich meinen Stromanbieter wechseln?

Vielleicht. Rechtlich dürfen Sie den Lieferanten für Ihren übrigen Strom frei wählen. In der Praxis läuft Energy Sharing nach einer Mitteilung der Bundesnetzagentur vom 7. Juli 2026 aber über einen Lieferanten bzw. Direktvermarkter, der den geteilten Strom bilanziert und abrechnet. Bietet Ihr bisheriger Anbieter das nicht an, kann ein Wechsel nötig sein. Bürgerenergie-Verbände kritisieren diese Auslegung; die Praxis entwickelt sich gerade.

Was ist ein Smart Meter und wie bekomme ich einen?

Ein „intelligentes Messsystem“ misst Ihren Verbrauch in Viertelstunden. Nur so lässt sich feststellen, wie viel Sonnenstrom Sie genau dann genutzt haben, als die Anlage ihn erzeugt hat. Sie können den Einbau bei Ihrem Messstellenbetreiber beantragen; die Kosten dafür sind gesetzlich gedeckelt.

Was passiert nachts oder bei schlechtem Wetter?

Dann kommt Ihr Strom wie gewohnt vom Stromanbieter. Sie haben nie zu wenig Strom – nur der Anteil vom Nachbardach ist mal größer, mal kleiner.

Lohnt sich das für mich?

Für Anlagenbesitzer kann es sich lohnen: Jede geteilte Kilowattstunde bringt den vereinbarten Preis statt der Einspeisevergütung (neue Anlagen bis 10 kWp ab August 2026: 7,70 ct). Aber geteilt wird nur, was im selben Moment erzeugt und verbraucht wird. Mit nur einem Haushalt als Abnehmer ist das meist nur ein kleiner Teil des Überschusses – nach einer groben Modellrechnung mit einem Standard-Haushaltsprofil etwa ein Zehntel bei einer 10-kWp-Anlage, weil ein Haushalt tagsüber wenig Strom braucht. Mit mehreren Abnehmern steigt der Anteil.

Die besten Partner sind deshalb Abnehmer mit Verbrauch am Tag: eine Kita, ein Laden oder kleiner Betrieb, Menschen im Homeoffice oder ein Haushalt, dessen Wärmepumpe oder E-Auto tagsüber Strom zieht.

Für Strombezieher lohnt es sich nur bei einem niedrigen vereinbarten Preis, denn Netzentgelt, Abgaben, Umsatzsteuer und die Abwicklung kommen obendrauf. Ob es einen Preis gibt, bei dem beide gewinnen, zeigt der Sparrechner. Viele machen auch mit, weil sie Strom aus der Nachbarschaft nutzen wollen.

Ich wohne zur Miete. Kann ich trotzdem mitmachen?

Ja. Als Strombezieher brauchen Sie kein eigenes Dach, nur einen passenden Zähler und eine Anlage in Ihrem Netzgebiet. Den Zählertausch beantragen Sie selbst beim Messstellenbetreiber.

Was ist der Unterschied zu Mieterstrom?

Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung funktionieren innerhalb eines Gebäudes (oder Quartiers) ohne öffentliches Netz. Beim Energy Sharing fließt der Strom durch das öffentliche Netz – Erzeuger und Nutzer können deshalb auch weiter voneinander entfernt sein.

Wo bekomme ich Beratung?

Unabhängig und kostenlos berät zum Beispiel die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Woher stammen die Zahlen auf der Karte?

Aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, monatlich aktualisiert. Erfasst sind alle dort gemeldeten Solaranlagen in Betrieb – auch Balkonkraftwerke. Kleine private Anlagen erscheinen nur als Summe pro Postleitzahl, nie einzeln. Die Werte für die Ortsbezirke sind aus den Postleitzahlen anteilig geschätzt. Die Werte „gerade“ sind aus der aktuellen Sonneneinstrahlung grob geschätzt, nicht gemessen. „kWp“ (Kilowatt-Peak) ist die Höchstleistung der Module unter Idealbedingungen.