Energy Sharing in Potsdam

Solarstrom in Potsdam mit Nachbarn teilen

Postleitzahl eingeben und sehen, wie viel Solarstrom es in Ihrem Viertel gibt – und wie Sie Strom vom Nachbardach mitnutzen können.

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Die Sonnenkarte

Je dunkler ein Gebiet, desto mehr Solarleistung ist dort installiert. Tippen Sie auf ein Gebiet für Details.

Datenzuordnung für Potsdam

Die Bestandszahlen und PLZ-Jahresreihen beziehen sich auf die 8 Postleitzahlen dieser Ansicht. 6 Solareinheiten (7,86 MWp) und 0 Speicher haben im Register keine passende PLZ. Sie bleiben getrennt ausgewiesen und werden nicht auf andere Gebiete verteilt. Die Monatskachel und die gemeinsame Ausbauübersicht berücksichtigen dagegen die ganze Gemeinde einschließlich Einträgen ohne passende PLZ.

Gezeigt werden die acht üblichen Potsdamer PLZ, an der kommunalen Stadtgrenze zugeschnitten. Kleine Schnittflächen benachbarter PLZ aus unterschiedlichen Geometriedatenständen werden nicht als zusätzliche Potsdamer PLZ ausgegeben. Registereinträge mit anderen PLZ bleiben separat ausgewiesen. Die Kreiswerte der Deutschlandkarte können deshalb abweichen.

Öffentliche Ladepunkte werden zuerst nach dem gemeldeten Kreis ausgewählt; nicht zuordenbare PLZ bleiben in deren Stadtsumme.

Was soll die Karte zeigen?
Flächen färben nach
Alle Postleitzahlen als Liste anzeigen
Postleitzahlgebiete nach installierter Leistung
PlatzPLZAnlagenkWpSpeicherSpeicher-kWh
1 14476 1.148 19.009 742 6.702
2 14469 1.256 8.841 764 6.377
3 14482 672 7.891 375 3.078
4 14480 560 5.168 301 2.456
5 14478 212 4.507 97 866
6 14473 182 2.189 100 964
7 14471 153 1.832 62 479
8 14467 95 1.755 44 608

Energiewende in Zahlen

Potsdam und Deutschland, Stand 19. Oktober 2026. Quelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur; Ziel: § 4 EEG.

  • Neu in Potsdam 66 Solaranlagen sind im August 2026 in Betrieb gegangen, dazu 50 Batteriespeicher Im August 2025: 79 Solaranlagen, 51 Speicher. Nachmeldungen sind möglich.
  • Solarausbau 13,3 GW Solarleistung ist seit Jahresbeginn neu in Betrieb gegangen Im ganzen Jahr 2025: 17,4 GW
  • Speicherausbau 8,7 GWh Batteriespeicher-Kapazität seit Jahresbeginn, 521.480 neue Speicher Im ganzen Jahr 2025: 6,8 GWh
  • Ziel für Solar 131,2 GW Solarleistung in Betrieb. Das Ziel für 2026 (128 GW) ist erreicht. 76 % des Ziels für 2028 (172 GW)

Neu seit 1. Juni 2026

Was ist Energy Sharing? Strom vom Nachbardach

Wer eine Solaranlage hat, darf den Strom jetzt über das öffentliche Netz mit Nachbarinnen und Nachbarn teilen – auch über die Straße hinweg, nicht nur im eigenen Haus. Die Regeln stehen in § 42c Energiewirtschaftsgesetz.

Ein Dach erzeugt Strom
z. B. bei Nachbarn, im Verein oder in einer Genossenschaft

Das öffentliche Netz transportiert ihn
kein eigenes Kabel nötig

Sie nutzen einen Anteil
zum vereinbarten Preis, Viertelstunde für Viertelstunde abgerechnet

Was bringt es mir?

Strom aus dem eigenen Viertel

Sie wissen, woher Ihr Strom kommt: vom Dach der Schule, der Wohnungsgenossenschaft oder der Nachbarin.

Preis unter Nachbarn

Den Preis pro Kilowattstunde legen die Beteiligten selbst fest – er kann günstiger sein als Ihr bisheriger Tarif.

Mehr aus der eigenen Anlage

Wer eine Anlage hat, kann überschüssigen Strom an Nachbarn abgeben, statt ihn nur gegen Einspeisevergütung ins Netz zu geben.

Energiewende zum Mitmachen

Auch wer kein eigenes Dach hat – zum Beispiel zur Miete wohnt – kann direkt Sonnenstrom aus der Nachbarschaft beziehen.

Ehrlich gesagt

  • Ersparnis ist nicht garantiert. Netzentgelte und Abgaben fallen weiter an. Entscheidend sind der vereinbarte Preis, der Reststromtarif und alle Zusatzkosten. Prüfen Sie beide Seiten im Rechner.
  • Sie brauchen Viertelstundenmessung, in der Regel einen Smart Meter, und einen Stromlieferanten, der Energy Sharing abwickelt – unter Umständen ist ein Wechsel nötig.
  • Das Angebot entsteht gerade erst. Seit einer Mitteilung der Bundesnetzagentur vom Juli 2026 läuft alles über Dienstleister; noch bieten es nicht alle an.

Sparrechner

Lohnt sich Energy Sharing? Was Sie sparen – in Euro

Eine einfache Beispielrechnung. Die Werte sind vorausgefüllt – tragen Sie Ihre eigenen Zahlen ein, das Ergebnis passt sich sofort an.

Rechner wird geladen …

Grenzen der Beispielrechnung

Vereinfachte Beispielrechnung, keine Beratung. Ihr heutiger Strompreis ist brutto, der vereinbarte Preis netto; Netzentgelt, Steuern, Umlagen und Abwicklung werden netto addiert und die Umsatzsteuer (19 %) auf die Summe gerechnet – auf den vereinbarten Preis nur, wenn der Anlagenbetreiber kein Kleinunternehmer ist (einstellbar im Rechner). Nicht berücksichtigt sind z. B. Einmalkosten (etwa für den Einbau eines Smart Meters auf Wunsch), Grundpreise und Einkommensteuer. Annahme beim Anlagenbetrieb: Die gesamte Netzeinspeisung muss in die Direktvermarktung wechseln; eine EEG-Einspeisevergütung ist dann nicht möglich. Eine Marktprämie kann bei bestehendem Förderanspruch hinzukommen. Tragen Sie die tatsächlichen Erlöse und Gebühren aus Ihrem Angebot ein. Der Rechner ermittelt weder Förderanspruch noch monatliche Förderausfälle.

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Energy Sharing: Was brauche ich – und was muss ich tun?

Rechtsstand: Oktober 2026 · Was ist neu?

Wählen Sie aus, was auf Sie zutrifft:

Das brauchen Sie

  • Einen Stromzähler mit Viertelstundenwerten („intelligentes Messsystem“ oder Smart Meter). Beantragen Sie ihn beim Messstellenbetreiber – das steht auf Ihrer Stromrechnung.
  • Eine Anlage in Ihrem Netzgebiet. Für den Haushalts-Beispielfall in Potsdam wird Netzgesellschaft Potsdam als Netzbetreiber zugrunde gelegt; konkretes Netzgebiet und Mess-/Tarifzuordnung sind zu prüfen; ab Juni 2028 dürfen auch angrenzende Netzgebiete mitmachen.
  • Zwei Verträge mit dem Anlagenbetreiber: einen Liefervertrag und eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung (wie viel Sie bekommen und zu welchem Preis).
  • Einen Stromlieferanten, der Energy Sharing abwickelt – er bilanziert den geteilten Strom und liefert meist auch den Rest. Unter Umständen ist dafür ein Wechsel nötig.

Mitmachen können Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.

So gehen Sie vor

  1. Anlage in der Nähe finden. Fragen Sie Nachbarn, Ihre Hausverwaltung, Ihren Viertelverein oder eine Bürgerenergie-Genossenschaft. Die Karte zeigt Anlagenbestand, keine verfügbaren Angebote oder teilnahmebereiten Betreiber.
  2. Abwicklung und Angebot zuerst klären. Gibt es einen Dienstleister für Ihre Anlage und Ihr Netzgebiet? Lassen Sie sich Sharing-Preis, Gebühren, Reststromtarif und Laufzeit schriftlich nennen. Die Checkliste hilft dabei.
  3. Messung und Gesamtkosten prüfen. Klären Sie dann mit dem Messstellenbetreiber Einbau und laufende Kosten. Der Betreiber muss Sie vorher schriftlich informieren, dass die Anlage nicht Ihren ganzen Bedarf deckt und Reststrom teurer sein kann.
  4. Verträge abschließen. Achten Sie auf Ihren Anteil am Strom, den Preis pro Kilowattstunde und die Kündigungsfristen.
  5. Stromlieferant klären. Klären Sie vor Vertragsabschluss, wer den geteilten Strom bilanziert und wer den Reststrom liefert. Für den Reststrom bleibt die freie Lieferantenwahl bestehen; ein gemeinsames Angebot ist optional.
  6. Los geht’s. Der Dienstleister ordnet den Strom viertelstündlich zu und rechnet ab – auch die Netzentgelte.

Diese Fragen gehören in Ihr Angebot

Fragen Sie eine Beratungsstelle oder einen Anbieter nach einem konkreten Angebot für Ihre Anlage und Ihr Netzgebiet. Eine Anlage auf der Karte ist noch kein Sharing-Angebot.

  • Ist Energy Sharing für unsere Messstellen verfügbar, und wer übernimmt Bilanzierung und Abrechnung?
  • Welcher Netto-Sharing-Preis, welche Umsatzsteuer und welche variablen und festen Gebühren gelten? Auf welche Strommengen werden sie berechnet?
  • Wie wird die gesamte Netzeinspeisung direkt vermarktet? Welche Erlöse erhält der nicht geteilte Überschuss, besteht ein Marktprämienanspruch, und wer trägt Preis- und Ausfallrisiken?
  • Wie werden die Viertelstundenanteile verteilt? Was passiert bei zu wenig Erzeugung, Ausfällen oder Änderungen der Teilnehmer?
  • Welche Einbaukosten, jährlichen Messentgelte, Reststrompreise, Grundpreise und Kündigungsfristen kommen hinzu?

Erst mit diesen Angaben lässt sich ein wirtschaftlicher Vergleich erstellen. Doppelzählungen vermeiden: Eine Gebühr, die bereits im Abnehmerpreis enthalten ist, nicht erneut als Anlagenkosten abziehen.

Tipp: Wohnen alle im selben Haus? Dann ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) oft einfacher, weil der Strom das öffentliche Netz gar nicht erst verlässt.

Häufige Fragen zu Energy Sharing

Rechtsstand: Oktober 2026 · Was ist neu?

Ab wann ist Energy Sharing in Potsdam möglich?

Rechtlich seit dem 1. Juni 2026 (§ 42c Energiewirtschaftsgesetz) – innerhalb des eigenen Netzgebiets, ab Juni 2028 auch mit angrenzenden Netzgebieten. Für den Haushalts-Beispielfall in Potsdam wird Netzgesellschaft Potsdam als Netzbetreiber zugrunde gelegt; konkretes Netzgebiet und Mess-/Tarifzuordnung sind zu prüfen. Praktisch hängt der Start davon ab, dass sich ein Dienstleister findet, der den geteilten Strom abwickelt; solche Angebote entstehen gerade.

Kann ich meinen Solarstrom an Nachbarn verkaufen?

Unter den Voraussetzungen des § 42c EnWG ist das möglich, insbesondere mit gemeinsamer Netzzone und Viertelstundenmessung. Den Preis vereinbaren Sie selbst. Die gesamte Netzeinspeisung muss in die Direktvermarktung wechseln; bei bestehendem Förderanspruch kann eine Marktprämie hinzukommen. Prüfen Sie deshalb auch die Erlöse und Kosten des nicht geteilten Überschusses im Rechner.

Was kostet Energy Sharing?

Für jede geteilte Kilowattstunde zahlen Sie den vereinbarten Preis plus Netzentgelt, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und die Abwicklung durch einen Dienstleister. In Potsdam sind das im Beispiel mit angenommenen Abwicklungskosten von 1,5 ct/kWh netto zusammen etwa 15,8 ct/kWh netto, mit 19 % Umsatzsteuer rund 18,8 ct/kWh zusätzlich zum vereinbarten Preis. Ist der Anlagenbetreiber kein Kleinunternehmer, kommt auch auf den vereinbarten Preis Umsatzsteuer. Dazu können Kosten für den Smart Meter kommen. Deshalb lohnt es sich für Strombezieher nur bei einem niedrigen vereinbarten Preis.

Aufschlüsselung für Potsdam
Bestandteil (Quelle)ct/kWh netto
Netzentgelt (Arbeitspreis)Netzgesellschaft Potsdam, endgültiges Preisblatt Netznutzung Strom 2026 vom 22.12.2025, Seite 4: Niederspannung ohne Leistungsmessung, 7,31 ct/kWh netto. Haushalts-Beispiel; Netzgebiet und Mess-/Tarifzuordnung prüfen.7,31
Stromsteuer§ 3 StromStG (20,50 €/MWh)2,05
KonzessionsabgabeNetzgesellschaft Potsdam, endgültiges Preisblatt Strom 2026, Seite 7: Tarifkunden gemäß KAV § 2 Abs. 2 Satz 1 b), 1,99 ct/kWh netto.1,99
KWKG-Umlagenetztransparenz.de, Umlagen 20260,446
Aufschlag für besondere Netznutzung (§ 19 StromNEV)netztransparenz.de, Umlagen 2026 (Verbrauchergruppe A)1,559
Offshore-Netzumlagenetztransparenz.de, Umlagen 20260,941
Abwicklung durch DienstleisterBeispielannahme für Bilanzierung und Abrechnung, kein belegter Marktpreis; tatsächliche Gebühren aus dem Angebot einsetzen1,50
Summe netto15,796
+ 19 % Umsatzsteuer3,001
Aufschlag brutto (ohne vereinbarten Preis)18,797

Werte für Haushaltskunden 2026, ohne Grundpreise. „Abwicklung“ ist eine Annahme, keine amtliche Zahl.

Muss ich meinen Stromanbieter wechseln?

Vielleicht. Rechtlich dürfen Sie den Lieferanten für Ihren übrigen Strom frei wählen. In der Praxis läuft Energy Sharing nach einer Mitteilung der Bundesnetzagentur vom 7. Juli 2026 aber über einen Lieferanten bzw. Direktvermarkter, der den geteilten Strom bilanziert und abrechnet. Bietet Ihr bisheriger Anbieter das nicht an, kann ein Wechsel nötig sein. Bürgerenergie-Verbände kritisieren diese Auslegung; die Praxis entwickelt sich gerade.

Was ist ein Smart Meter und wie bekomme ich einen?

Ein „intelligentes Messsystem“ misst Ihren Verbrauch in Viertelstunden. Die Viertelstundenmessung ist Voraussetzung dafür, festzustellen, wie viel Sonnenstrom Sie genau dann genutzt haben, als die Anlage ihn erzeugt hat. Sie können den Einbau bei Ihrem Messstellenbetreiber beantragen; die Kosten dafür sind gesetzlich gedeckelt.

Was passiert nachts oder bei schlechtem Wetter?

Dann kommt Ihr Strom wie gewohnt vom Stromanbieter. Sie haben nie zu wenig Strom – nur der Anteil vom Nachbardach ist mal größer, mal kleiner.

Lohnt sich das für mich?

Für Anlagenbesitzer kann es sich lohnen: Jede geteilte Kilowattstunde bringt den vereinbarten Preis statt der Einspeisevergütung (neue Anlagen bis 10 kWp ab August 2026: 7,70 ct). Aber geteilt wird nur, was im selben Moment erzeugt und verbraucht wird. Mit nur einem Haushalt als Abnehmer ist das meist nur ein kleiner Teil des Überschusses – wie viel, hängt vom zeitlichen Verbrauch und der Anlage ab. Eine pauschale Jahresquote gibt es nicht. Mit mehreren Abnehmern steigt der Anteil.

Die besten Partner sind deshalb Abnehmer mit Verbrauch am Tag: eine Kita, ein Laden oder kleiner Betrieb, Menschen im Homeoffice oder ein Haushalt, dessen Wärmepumpe oder E-Auto tagsüber Strom zieht.

Für Strombezieher lohnt es sich nur bei einem niedrigen vereinbarten Preis, denn Netzentgelt, Abgaben, Umsatzsteuer und die Abwicklung kommen obendrauf. Ob es einen Preis gibt, bei dem beide gewinnen, zeigt der Sparrechner; wie es in anderen Städten aussieht, der Städtevergleich; was es einem ganzen Kiez bringt, der Kiez-Simulator. Viele machen auch mit, weil sie Strom aus der Nachbarschaft nutzen wollen.

Ich wohne zur Miete. Kann ich trotzdem mitmachen?

Ja. Als Strombezieher brauchen Sie kein eigenes Dach, nur einen passenden Zähler und eine Anlage in Ihrem Netzgebiet. Den Zählertausch beantragen Sie selbst beim Messstellenbetreiber.

Was ist der Unterschied zu Mieterstrom?

Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung funktionieren innerhalb eines Gebäudes (oder Quartiers) ohne öffentliches Netz. Beim Energy Sharing fließt der Strom durch das öffentliche Netz – Erzeuger und Nutzer können deshalb auch weiter voneinander entfernt sein.

Wo bekomme ich Beratung?

Unabhängige Energieberatung bietet die Verbraucherzentrale vor Ort. Umfang, Termine und mögliche Kosten dort klären.

Woher stammen die Zahlen auf der Karte?

Aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, monatlich aktualisiert. Erfasst sind alle dort gemeldeten Solaranlagen in Betrieb, auch Balkonkraftwerke, und alle Batteriespeicher in Betrieb mit ihrer nutzbaren Kapazität. Nicht gemeldete Balkonkraftwerke fehlen; wie viele das sind, ist nicht bekannt. Kleine private Anlagen und Speicher erscheinen nur als Summe pro Postleitzahl, nie einzeln. Diese Ansicht zeigt die Werte nach Postleitzahl; Bezirkswerte werden nicht berechnet. Die Werte „gerade“ sind aus der aktuellen Sonneneinstrahlung grob geschätzt, nicht gemessen. „kWp“ (Kilowatt-Peak) ist die Höchstleistung der Module unter Idealbedingungen.

Ausführlich erklärt