Strom aus dem eigenen Viertel
Sie wissen, woher Ihr Strom kommt: vom Dach der Schule, der Wohnungsgenossenschaft oder der Nachbarin.
Energy Sharing in Potsdam
Postleitzahl eingeben und sehen, wie viel Solarstrom es in Ihrem Viertel gibt – und wie Sie Strom vom Nachbardach mitnutzen können.
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Je dunkler ein Gebiet, desto mehr Solarleistung ist dort installiert. Tippen Sie auf ein Gebiet für Details.
Die Bestandszahlen und PLZ-Jahresreihen beziehen sich auf die 8 Postleitzahlen dieser Ansicht. 6 Solareinheiten (7,86 MWp) und 0 Speicher haben im Register keine passende PLZ. Sie bleiben getrennt ausgewiesen und werden nicht auf andere Gebiete verteilt. Die Monatskachel und die gemeinsame Ausbauübersicht berücksichtigen dagegen die ganze Gemeinde einschließlich Einträgen ohne passende PLZ.
Gezeigt werden die acht üblichen Potsdamer PLZ, an der kommunalen Stadtgrenze zugeschnitten. Kleine Schnittflächen benachbarter PLZ aus unterschiedlichen Geometriedatenständen werden nicht als zusätzliche Potsdamer PLZ ausgegeben. Registereinträge mit anderen PLZ bleiben separat ausgewiesen. Die Kreiswerte der Deutschlandkarte können deshalb abweichen.
Öffentliche Ladepunkte werden zuerst nach dem gemeldeten Kreis ausgewählt; nicht zuordenbare PLZ bleiben in deren Stadtsumme.
Gezählt sind nur Anlagen, die heute noch in Betrieb sind; inzwischen stillgelegte fehlen.
| Platz | PLZ | Anlagen | kWp | Speicher | Speicher-kWh |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 14476 | 1.148 | 19.009 | 742 | 6.702 |
| 2 | 14469 | 1.256 | 8.841 | 764 | 6.377 |
| 3 | 14482 | 672 | 7.891 | 375 | 3.078 |
| 4 | 14480 | 560 | 5.168 | 301 | 2.456 |
| 5 | 14478 | 212 | 4.507 | 97 | 866 |
| 6 | 14473 | 182 | 2.189 | 100 | 964 |
| 7 | 14471 | 153 | 1.832 | 62 | 479 |
| 8 | 14467 | 95 | 1.755 | 44 | 608 |
Potsdam und Deutschland, Stand 19. Oktober 2026. Quelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur; Ziel: § 4 EEG.
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Neu seit 1. Juni 2026
Wer eine Solaranlage hat, darf den Strom jetzt über das öffentliche Netz mit Nachbarinnen und Nachbarn teilen – auch über die Straße hinweg, nicht nur im eigenen Haus. Die Regeln stehen in § 42c Energiewirtschaftsgesetz.
Ein Dach erzeugt Strom
z. B. bei Nachbarn, im Verein oder in einer Genossenschaft
Das öffentliche Netz transportiert ihn
kein eigenes Kabel nötig
Sie nutzen einen Anteil
zum vereinbarten Preis, Viertelstunde für Viertelstunde abgerechnet
Sie wissen, woher Ihr Strom kommt: vom Dach der Schule, der Wohnungsgenossenschaft oder der Nachbarin.
Den Preis pro Kilowattstunde legen die Beteiligten selbst fest – er kann günstiger sein als Ihr bisheriger Tarif.
Wer eine Anlage hat, kann überschüssigen Strom an Nachbarn abgeben, statt ihn nur gegen Einspeisevergütung ins Netz zu geben.
Auch wer kein eigenes Dach hat – zum Beispiel zur Miete wohnt – kann direkt Sonnenstrom aus der Nachbarschaft beziehen.
Sparrechner
Eine einfache Beispielrechnung. Die Werte sind vorausgefüllt – tragen Sie Ihre eigenen Zahlen ein, das Ergebnis passt sich sofort an.
Vereinfachte Beispielrechnung, keine Beratung. Ihr heutiger Strompreis ist brutto, der vereinbarte Preis netto; Netzentgelt, Steuern, Umlagen und Abwicklung werden netto addiert und die Umsatzsteuer (19 %) auf die Summe gerechnet – auf den vereinbarten Preis nur, wenn der Anlagenbetreiber kein Kleinunternehmer ist (einstellbar im Rechner). Nicht berücksichtigt sind z. B. Einmalkosten (etwa für den Einbau eines Smart Meters auf Wunsch), Grundpreise und Einkommensteuer. Annahme beim Anlagenbetrieb: Die gesamte Netzeinspeisung muss in die Direktvermarktung wechseln; eine EEG-Einspeisevergütung ist dann nicht möglich. Eine Marktprämie kann bei bestehendem Förderanspruch hinzukommen. Tragen Sie die tatsächlichen Erlöse und Gebühren aus Ihrem Angebot ein. Der Rechner ermittelt weder Förderanspruch noch monatliche Förderausfälle.
Rechtsstand: Oktober 2026 · Was ist neu?
Wählen Sie aus, was auf Sie zutrifft:
Mitmachen können Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Erleichterung: Betreiben Sie als Privathaushalt eine Anlage bis 30 kW – oder im Mehrfamilienhaus gemeinsam bis 100 kW –, entfallen viele Pflichten, die sonst für Stromlieferanten gelten.
Fragen Sie eine Beratungsstelle oder einen Anbieter nach einem konkreten Angebot für Ihre Anlage und Ihr Netzgebiet. Eine Anlage auf der Karte ist noch kein Sharing-Angebot.
Erst mit diesen Angaben lässt sich ein wirtschaftlicher Vergleich erstellen. Doppelzählungen vermeiden: Eine Gebühr, die bereits im Abnehmerpreis enthalten ist, nicht erneut als Anlagenkosten abziehen.
Rechtsstand: Oktober 2026 · Was ist neu?
Rechtlich seit dem 1. Juni 2026 (§ 42c Energiewirtschaftsgesetz) – innerhalb des eigenen Netzgebiets, ab Juni 2028 auch mit angrenzenden Netzgebieten. Für den Haushalts-Beispielfall in Potsdam wird Netzgesellschaft Potsdam als Netzbetreiber zugrunde gelegt; konkretes Netzgebiet und Mess-/Tarifzuordnung sind zu prüfen. Praktisch hängt der Start davon ab, dass sich ein Dienstleister findet, der den geteilten Strom abwickelt; solche Angebote entstehen gerade.
Unter den Voraussetzungen des § 42c EnWG ist das möglich, insbesondere mit gemeinsamer Netzzone und Viertelstundenmessung. Den Preis vereinbaren Sie selbst. Die gesamte Netzeinspeisung muss in die Direktvermarktung wechseln; bei bestehendem Förderanspruch kann eine Marktprämie hinzukommen. Prüfen Sie deshalb auch die Erlöse und Kosten des nicht geteilten Überschusses im Rechner.
Für jede geteilte Kilowattstunde zahlen Sie den vereinbarten Preis plus Netzentgelt, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und die Abwicklung durch einen Dienstleister. In Potsdam sind das im Beispiel mit angenommenen Abwicklungskosten von 1,5 ct/kWh netto zusammen etwa 15,8 ct/kWh netto, mit 19 % Umsatzsteuer rund 18,8 ct/kWh zusätzlich zum vereinbarten Preis. Ist der Anlagenbetreiber kein Kleinunternehmer, kommt auch auf den vereinbarten Preis Umsatzsteuer. Dazu können Kosten für den Smart Meter kommen. Deshalb lohnt es sich für Strombezieher nur bei einem niedrigen vereinbarten Preis.
| Bestandteil (Quelle) | ct/kWh netto |
|---|---|
| Netzentgelt (Arbeitspreis)Netzgesellschaft Potsdam, endgültiges Preisblatt Netznutzung Strom 2026 vom 22.12.2025, Seite 4: Niederspannung ohne Leistungsmessung, 7,31 ct/kWh netto. Haushalts-Beispiel; Netzgebiet und Mess-/Tarifzuordnung prüfen. | 7,31 |
| Stromsteuer§ 3 StromStG (20,50 €/MWh) | 2,05 |
| KonzessionsabgabeNetzgesellschaft Potsdam, endgültiges Preisblatt Strom 2026, Seite 7: Tarifkunden gemäß KAV § 2 Abs. 2 Satz 1 b), 1,99 ct/kWh netto. | 1,99 |
| KWKG-Umlagenetztransparenz.de, Umlagen 2026 | 0,446 |
| Aufschlag für besondere Netznutzung (§ 19 StromNEV)netztransparenz.de, Umlagen 2026 (Verbrauchergruppe A) | 1,559 |
| Offshore-Netzumlagenetztransparenz.de, Umlagen 2026 | 0,941 |
| Abwicklung durch DienstleisterBeispielannahme für Bilanzierung und Abrechnung, kein belegter Marktpreis; tatsächliche Gebühren aus dem Angebot einsetzen | 1,50 |
| Summe netto | 15,796 |
| + 19 % Umsatzsteuer | 3,001 |
| Aufschlag brutto (ohne vereinbarten Preis) | 18,797 |
Werte für Haushaltskunden 2026, ohne Grundpreise. „Abwicklung“ ist eine Annahme, keine amtliche Zahl.
Vielleicht. Rechtlich dürfen Sie den Lieferanten für Ihren übrigen Strom frei wählen. In der Praxis läuft Energy Sharing nach einer Mitteilung der Bundesnetzagentur vom 7. Juli 2026 aber über einen Lieferanten bzw. Direktvermarkter, der den geteilten Strom bilanziert und abrechnet. Bietet Ihr bisheriger Anbieter das nicht an, kann ein Wechsel nötig sein. Bürgerenergie-Verbände kritisieren diese Auslegung; die Praxis entwickelt sich gerade.
Ein „intelligentes Messsystem“ misst Ihren Verbrauch in Viertelstunden. Die Viertelstundenmessung ist Voraussetzung dafür, festzustellen, wie viel Sonnenstrom Sie genau dann genutzt haben, als die Anlage ihn erzeugt hat. Sie können den Einbau bei Ihrem Messstellenbetreiber beantragen; die Kosten dafür sind gesetzlich gedeckelt.
Dann kommt Ihr Strom wie gewohnt vom Stromanbieter. Sie haben nie zu wenig Strom – nur der Anteil vom Nachbardach ist mal größer, mal kleiner.
Für Anlagenbesitzer kann es sich lohnen: Jede geteilte Kilowattstunde bringt den vereinbarten Preis statt der Einspeisevergütung (neue Anlagen bis 10 kWp ab August 2026: 7,70 ct). Aber geteilt wird nur, was im selben Moment erzeugt und verbraucht wird. Mit nur einem Haushalt als Abnehmer ist das meist nur ein kleiner Teil des Überschusses – wie viel, hängt vom zeitlichen Verbrauch und der Anlage ab. Eine pauschale Jahresquote gibt es nicht. Mit mehreren Abnehmern steigt der Anteil.
Die besten Partner sind deshalb Abnehmer mit Verbrauch am Tag: eine Kita, ein Laden oder kleiner Betrieb, Menschen im Homeoffice oder ein Haushalt, dessen Wärmepumpe oder E-Auto tagsüber Strom zieht.
Für Strombezieher lohnt es sich nur bei einem niedrigen vereinbarten Preis, denn Netzentgelt, Abgaben, Umsatzsteuer und die Abwicklung kommen obendrauf. Ob es einen Preis gibt, bei dem beide gewinnen, zeigt der Sparrechner; wie es in anderen Städten aussieht, der Städtevergleich; was es einem ganzen Kiez bringt, der Kiez-Simulator. Viele machen auch mit, weil sie Strom aus der Nachbarschaft nutzen wollen.
Ja. Als Strombezieher brauchen Sie kein eigenes Dach, nur einen passenden Zähler und eine Anlage in Ihrem Netzgebiet. Den Zählertausch beantragen Sie selbst beim Messstellenbetreiber.
Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung funktionieren innerhalb eines Gebäudes (oder Quartiers) ohne öffentliches Netz. Beim Energy Sharing fließt der Strom durch das öffentliche Netz – Erzeuger und Nutzer können deshalb auch weiter voneinander entfernt sein.
Unabhängige Energieberatung bietet die Verbraucherzentrale vor Ort. Umfang, Termine und mögliche Kosten dort klären.
Aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, monatlich aktualisiert. Erfasst sind alle dort gemeldeten Solaranlagen in Betrieb, auch Balkonkraftwerke, und alle Batteriespeicher in Betrieb mit ihrer nutzbaren Kapazität. Nicht gemeldete Balkonkraftwerke fehlen; wie viele das sind, ist nicht bekannt. Kleine private Anlagen und Speicher erscheinen nur als Summe pro Postleitzahl, nie einzeln. Diese Ansicht zeigt die Werte nach Postleitzahl; Bezirkswerte werden nicht berechnet. Die Werte „gerade“ sind aus der aktuellen Sonneneinstrahlung grob geschätzt, nicht gemessen. „kWp“ (Kilowatt-Peak) ist die Höchstleistung der Module unter Idealbedingungen.